Versicherung Luzern Schweiz
Die Lebensversicherung - für eine sichere Zukunft
Wie sieht die finanzielle Zukunft aus? Was passiert mit Ihrer Familie beim Eintritt eines Todesfalls? Ist Ihre Altersvorsorge sicher? Diese Fragen geht uns alle etwas an. Auch wenn dies
unangenehme Themen sind, sollten Sie sich früh damit auseinandersetzen.
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Lebensversicherung - Wichtige Informationen
Das Vorsorgesystem in der Schweiz unterscheidet sich von europäischen. Obwohl das 3-Säulen-Prinzip für jeden Mitbürger ein Begriff ist, können sich aufgrund des komplexen Aufbaus des Systems
viele nicht damit aus.
Auf dieser Seite finden Sie die Informationen rund um die staatliche, berufliche und private Vorsorge.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
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Das Vorsorgesystem der Schweiz
Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip, welche aus der Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und
der privaten Vorsorge (3. Säule) besteht.
Mit der AHV-Rente wird bei der Pensionierung sichergestellt, dass der minimale Grundbedarf da ist. Mit der beruflichen Vorsorge wird erreicht, dass ein gewisser Lebensstandard im Alter,
bei Unfall oder Invalidität gewährleistet wird. Auf freiwilliger Basis können Sie Kapital in die dritte (3a) Säule investieren, damit Ihre finanzielle Zukunft auch im Alter (mit z.B. 90%)
gesichert ist.
Nur die wenigsten Menschen (10%) in der Schweiz haben bei der Pensionierung genügend Kapital, um sorgenfrei leben zu können. Denn in der heutigen Zeit ist es unsicher, wie lange die AHV
Gelder und der Pensionskasse noch ausreichen. Und dies betrifft auch Sie. Nutzen Sie die Chance und planen Sie Ihre finanzielle Zukunft.Versicherung Luzern
Schweiz www.sondo.ch
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1. Säule (Staatliche Vorsorge)
Grundlagen der 1. Säule
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die 1. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems und sichert die Grundbedürfnisse der Pensionierten. Die AHV zahlt aber nicht nur Renten an
Pensionierte, sondern unterstützt auch Hinterbliebene mit Witwen- und Waisenrenten. Die Höhe der ausbezahlten AHV-Rente im Alter ist abhängig von Ihrem Einkommen. Die Maximalrente im Jahr 2011
beträgt monatlich 2‘320 Franken für Alleinstehende, während die Minimalrente bei 1‘160 Franken liegt. Der Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaars beträgt 3‘480 Franken. Jeder in der Schweiz
wohnhafte oder erwerbstätige Bürger ist ab der Geburt obligatorisch bei der 1. Säule versichert. Somit sind Sie vom Gesetz her verpflichtet, AHV-Beiträge zu bezahlen. Beitragspflichtig sind alle in
der Schweiz wohnhaften Personen ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 17. Altersjahrs. Auch Personen, welche nicht erwerbstätig sind, zahlen jährlich einen Beitrag von 475 Franken an die
AHV.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass die laufenden Altersrenten der pensionierten Bevölkerung durch die AHV-Beiträge der Personen im erwerbsfähigen Alter finanziert werden.
Die demografische Entwicklung in der Schweiz zeigt aber, dass die Menschen immer älter werden, und somit immer mehr Erwerbsfähige für die Rente eines Pensionierten aufkommen müssen. Es ist also gut
möglich, dass Ihre AHV-Rente in der Zukunft nicht mehr gesichert ist. Setzten Sie sich daher jetzt schon mit Ihrer finanziellen Zukunft auseinander. Mit einer Lebensversicherung sichern Sie Ihr
Alterskapital und Ihre finanzielle Sicherheit in der Zukunft.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen, die aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder Behinderung nur noch teilweise oder ganz arbeitsunfähig sind. Die Pensionskasse unterstützt die
Menschen in solchen Fällen mit Invalidenrenten. Auch nach dem Erreichen des Pensionsalters werden solche Beiträge ausbezahlt. Oberstes Ziel der Invalidenversicherung ist es allerdings, Menschen mit
einer Behinderung wieder in die Arbeitswelt zu integrieren.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) werden dann ausgerichtet, wenn die Beiträge der AHV und der IV nicht ausreichen, um die Lebenserhaltungskosten des Versicherten zu decken. Dies kann beispielsweise bei
schwerer Krankheit eintreffen. Die Höhe der Beiträge wird von Fall zu Fall bestimmt.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
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2. Säule (Berufliche Vorsorge)
Die 2. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems bildet die berufliche Vorsorge. Sie ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Als
Arbeitnehmer sind Sie automatisch einer Pensionskasse angeschlossen, sofern Sie bereits in der 1. Säule versichert sind und Ihr Jahreseinkommen mindestens 20‘880 Franken beträgt. Diese Einkommenshöhe
wird jährlich angepasst. Mit dem Antritt eines Arbeitsverhältnisses und mit der Vollendung des 17. Lebensjahrs beginnt die obligatorische Versicherung. Allerdings sind Sie zu Beginn nur gegen Tod und
Invalidität versichert. Mit dem 25. Lebensjahr beginnt das eigentliche Alterssparen mit einer Sparversicherung. Die Beitragspflicht endet mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei dauernder
Unterschreitung des erwähnten Mindestlohns und bei der Erlangung des Rentenalters.
Als selbstständig Erwerbender können Sie die berufliche Vorsorge auf freiwilliger Basis abschliessen. Sie können sich einer Vorsorgeeinrichtung Ihrer Berufsgruppe oder des Bundes
anschliessen.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
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3. Säule (Private Vorsorge)
Grundlagen zur 3. Säule
Die private Vorsorge bildet die 3. Säule im Vorsorgesystem der Schweiz und wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Sie schliesst die Bedarfslücken der 1. und 2. Säule. Bei der privaten Vorsorge
unterscheidet man zwischen der gebundenen und der ungebundenen Vorsorge.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
Gebundene Vorsorge 3a
Mit der Säule 3a sparen Sie Ihr Vermögen für Ihr Alter an. Aus diesem Grund kann das Kapital frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung bezogen werden. Das Gesetz sieht vor, dass das Kapital in
einigen Ausnahmefällen auch früher bezogen werden kann. Bei den Steuern dürfen Sie einen Maximalbetrag von höchstens 6‘682 Franken abziehen. Sind Sie keiner beruflichen Vorsorge angeschlossen,
beträgt der Maximalbetrag 33‘408 Franken. Die Höhe dieser Beträge gelten für das Jahr 2011 und werden jährlich neu festgelegt. Für das in der Säule 3a angesparte Kapital bezahlen Sie weder Vermögens-
noch Einkommenssteuer.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
Grundsätzlich dürfen Sie in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Aber auch, wenn Sie arbeitslos sind, dürfen Sie in die gebundene Vorsorge investieren. Hausfrauen und
Bezüger einer vollen IV-Rente dürfen kein Kapital in die Säule 3a investieren. Teilinvalide wiederum haben das Recht auf Alterssparen mit der gebundenen Vorsorge.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
Wenn Sie in die Säule 3a investieren, dürfen Sie über dieses Kapital nicht mehr frei verfügen. Daher der Begriff „gebundene Vorsorge“. In der Regel können Sie Ihr Vermögen frühestens fünf Jahre vor
Ihrer Pension beziehen. Spätestens mit dem Erreichen des AHV-Alters müssen Sie Ihr Geld aus der gebundenen Vorsorge beziehen. In einigen Fällen ermöglicht das Gesetz einen Vorbezug des Kapitals. Dies
ist der Fall beim definitiven Verlassen der Schweiz, bei einer selbstständigen Tätigkeit und beim Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum.Versicherung Luzern Schweiz
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Ungebundene Vorsorge 3b
Die ungebundene Vorsorge verfolgt das Ziel des langfristigen Vorsorgesparens und ist somit eine individuelle Vorsorgeform, welche Vorsorgelücken im Alter weitgehend minimieren soll. Bei Einzahlungen
in die freie Säule 3b gibt es keine Limitierung der jährlichen Beitragshöhe. So können Sie Ihre Vorsorge ganz Ihren Bedürfnissen anpassen. Die Säule 3b sichert neben der Altersvorsorge auch
Hinterbliebene finanziell ab und garantiert finanzielle Unterstützung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
Im Gegensatz zur Vorsorge 3a kommen Sie bei der ungebundenen Vorsorge nicht in den Genuss von Steuerabzügen. Dafür verfügen Sie über das angesparte Kapital frei und können dies unter Einhaltung der
Vertragsbedingungen jederzeit ausbezahlen lassen.Versicherung Luzern Schweiz www.sondo.ch
Die Lebensversicherung
Die Versicherungsprodukte im Bereich Lebensversicherung der Anbieter sind sehr breit gestaffelt. Somit ist es fast unmöglich, jede Art der Lebensversicherung zu erklären und hier aufzuzeigen. Doch
wir haben für Sie die weitverbreiteten Arten von Lebensversicherungen zusammengestellt:
- Konventionelle Lebensversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Gemischte Lebensversicherung
- Leibrenten
- Risikoversicherung
- Einmaleinlage
- Todesfallrisikoversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Kindersparversicherung
- Indirekte Amortisations-Hypotheken
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